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ZCC Cutting Tools Europe

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Nadja Schippers Deputy Manager Customer Service / Customer Service Germany

customerservice-ger@zccct-europe.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein

Die nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Aufträge. Etwaige abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich angenommen wurden.

 

2. Angebot und technische Unterlagen

Angebote sind generell unverbindlich, Sie erlangen ihre Verbindlichkeit erst mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrages durch den Lieferanten. Die im Angebot enthaltenen Abbildungen. Zeichnungen und Maßgaben sind als ungefähre Angaben zu verstehen.

 

3. Auftragswert

Falls nicht anders vereinbart beträgt der Mindestauftragswert 150 € netto. Bei gängigen Wendeplatten werden grundsätzlich nur Verpackungseinheiten zu je 10 Stück abgegeben (Ausnahme: CBN/PKD-Platten, WSP größerer Abmessungen).

 

4. Lieferung

Der Lieferant ist bemüht, die vereinbarten Termine, wenn immer möglich, einzuhalten. Wenn Hindernisse auftreten, die der Lieferant trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob sie bei ihm, beim Kunden oder bei einem Dritten eintreten, insbesondere durch Streik, Lockout, Verzögerungen in der Herstellung oder beim Transport, so ist jegliche Haftung bzw. jeglicher Schadenersatzanspruch aufgehoben. Verspätete Lieferung befreit nicht von der Abnahmepflicht. Angebote aus Vorratsbeständen verstehen sich vorbehaltlich Zwischenverkauf. Bei Sonderfertigungen sind aus fertigungstechnischen Gründen Über- oder Unterlieferungen bis zu 10 % zulässig. Berechnet wird die gelieferte Menge.

 

5. Preise

Die angebotenen Preise gelten je Stück und verzollt ab Lager Deutschland, zzgl. besonderer Verpackung, Versandkosten und gesetzlicher MwSt., sowie Zoll außer EU.

 

6. Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Im Verzugsfalle ist der Lieferant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Kosten für kurzfristige Bankkredite zu berechnen. Die Fälligkeit der Zahlung bleibt davon unberücksichtigt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese vom Lieferanten anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

7. Versand und Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Ablieferung ab Werk auf den Kunden über, bei Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer im Zeitpunkte dieser Übergabe. Mangels rechtzeitiger Anweisung seitens des Kunden wird der Spediteur oder Frachtführer vom Lieferanten bestimmt. Versicherungen gegen Beschädigung oder Verlust werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.

 

8. Beanstandungen und Gewährleistung

Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitzuteilen. Nachweisbar fehlerhaftes Material, das Wert oder Tauglichkeit zum üblichen Gebrauch aufhebt oder mindert, wird kostenlos ersetzt oder nachgebessert. Sämtliche weitergehenden Ansprüche einschließlich der Geltendmachung von Schadenersatz für Mängel oder Mängelfolgen sind ausgeschlossen.

 

9. Rücksendungen

Die Rücksendung der Ware ist dem Kunden nur innerhalb von 30 Tagen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Lieferanten gestattet. Ohne eine solche schriftliche Genehmigung ist der Lieferant berechtigt, unfrei zugesandte und nicht genehmigte Rücksendungen nicht anzunehmen. Die Ware ist in einwandfreiem Zustand und in der Originalverpackung zu retournieren. Ist die Rücksendung nicht durch Verschulden des Lieferanten begründet, werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 %, mindestens 15 €, erhoben. Sonderanfertigungen werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Warengutschriften: Soweit eine Warengutschrift gewährt wird, ergibt sich die Höhe der Gutschrift aus dem Betrag der Originalrechnung / Warenwert.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden Eigentum des Lieferanten.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle vertraglichen Verbindlichkeiten ist der Sitz des Lieferanten. Der Lieferant ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Auf das Rechtsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Branche.